Grundverrichtungen des täglichen Lebens, die Grundpflege, und Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, die hauswirtschaftliche Versorgung, können im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung übernommen werden.

Dazu gehören Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit, Körperpflege - duschen, baden, waschen; an- und auskleiden; Hilfe bei Ausscheidungen; Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr; Sondennahrung. Aber auch einkaufen, Bettwäsche wechseln, heizen, Müll entsorgen und die Reinigung der Wohnung werden vom Personal des ambulanten Bereiches erledigt.

Wenn die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sollte umgehend ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden. Dem Antrag folgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dieser stellt den täglichen Hilfsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung fest. Der Pflegedienstleiter der ACTIV 24 bespricht mit seinem Stellvertreter jeden Morgen die anfallenden Einsätze des Pflegepersonals. Zusammen sind sie für die Betreuung von allen Patienten verantwortlich, die ambulant versorgt werden.

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